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Was kostet eine Narkose beim Zahnarzt?

Was kostet eine Narkose beim Zahnarzt

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Tarifstruktur für Narkosen beim Zahnarzt (Kosten) - Stand 2021

Die Kosten für die Narkose beim Zahnarzt hängen von 3 Elementen ab:

  1. Dem Kostenträger:
    - Selbstzahler (VVG)
    - Sozialversicherung (KVG,IVG,UVG,MVG) oder
    - Soziale Institution (Sozialamt, Ergänzungsleistung, Caritas)
  2. Der Anzahl zahnärztlicher Narkosen
    - am selben Tag bzw. im Jahres-Mittel pro Tag in der betreffenden Praxis (Tages-Mindest-Tarif)
  3. Der Dauer des Eingriffes bzw. der Narkose

Tarif-Beispiele finden sich am Ende des Dokumentes.

1. Kostenträger

Bei Selbstzahlern (VVG) gilt ein Zeittarif welcher von der Eingriffsdauer abhängt («Schnitt-Naht-Zeit»). Basis: 700.- erste 30 Minuten plus 50.- CHF jede weitere 5 Minuten. Die Rechnungssumme übersteigt nie den entsprechenden VKZS-Tarif (siehe unten).

Bei sozialen Institutionen (Sozialamt, Ergänzungsleistung, Caritas) wird der Sozialtarif der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKZS) angewendet (Wir verrechnen die Zeitdauer vom Beginn Monitorings bis zum Ende das aktiven Atemwegmanagements). Mit den sozialen Institution können vorteilhaftere Tarife vereinbart werden (exklusiv-Vereinbarung).

Bei Sozialversicherungen (KVG, IVG, UVG, MVG) gilt grundsätzlich der gesetzliche Tarif.

Beachte:

Wird der Tages-Mindest-Tarif nicht erreicht (siehe unten), so werden bei Selbstzahlern und Sozialversicherungen (ohne VKZS) zusätzlich zu Lasten des Patienten anteilsmässig Transport- und Installationskosten (TIK) verrechnet. Bei der Sozialverischerung sind diese Kosten ausdrücklich als nicht im Sozialtarif enthaltene, mehrwertige Sonderleistungen erlaubt (Entscheid FINMA 2019)

2. Tages-Mindest-Tarif

Für eine einzelne Narkose an einem Tag in einer Praxis wird ein Mindest-Tarif von 2200.- CHF verrechnet.

Für zwei Narkosen an einem Tag wird ein mindest-Tarif von 2600.- CHF verrechnet.

Ab drei Narkosen beträgt der Tarif 3000.- CHF.

Nur wenn der Tages-Mindest-Tarif mit den Tarifen nach Kostenträger nicht erreicht wird, werden dem Patienten Transport- und Installationtionskosten (TIK) verrechnet (ausser für soziale Institutionen – VKZS)

Für Patienten von Praxen, in welchen im Jahresschnitt an Narkose-Tagen mehr als 3.0 Narkosen stattfinden, entfällt der Tages-Mindest-Tarif

3. Eingriffs-Dauer:

Alle Tarife sind Zeit-Tarife, allenfalls kombiniert mit Transport- und Installationskosten (TIK).

Für Selbstzahler und Sozialversicherungen gilt: Die verrechnete Dauer ist die Zeitspanne von der Freigabe des Patienten durch den Anästhesisten (für den Zahnarzt) bis zur Freigabe des Patienten am Ende des Eingriffes durch Zahnarztes (für den Anästhesisten).

Im Sozialtarif (VKZS) verrechnen wir die Zeit-Dauer vom Beginn des Monitorings bis zum Ende des aktiven Atemwegsmanagements.

Beispiele:

Beispiel 1:

Vier Patienten, Selbstzahler, je 50 Minuten Eingriffszeit:
700.- (erste 30 Minuten) + 4x 5 Min à 50.- = 900.- CHF je Patient

Tagesvolumen 3600.- CHF
Tages-Mindes-Tarif 3000.- CHF
Es fallen keine TIK an.

Beispiel 2:

1 Patient KVG, 800.- CHF gem. Tarmed
2 Patient VKZS, 1600 .- CHF

Tagesvolumen 2400.- CHF
Tages-Mindest-Tarif 2600.- CHF

Dem KVG-Patienten werden zusätzlich 200.- CHF TIK verrechnet, welche er privat bezahlen muss.

Ausnahme TIK: das Praxivolumen an Narkosen-Tagen übersteigt im Jahrsdurchschnitt 3 Narkosen pro Narkose-Tag, dann entfallen keine TIK.

Beispiel 3:

Zwei Patienten Selbstzahler à 900.- CHF
Ein Patient KVG à 900.- CHF

Tagesvolumen 2700.-
Allen drei Patienten werden je 100.- CHF TIK in Rechnung gestellt.

Ausnahme WIK: das Praxisvolumen an Narkosen-Tagen übersteigt im Jahrsdurchschnitt 3 Narkosen pro Narkose-Tag, dann entfallen keine TIK.

Beispiel 4:

Ein Patien KVG à 1300.- CHF

Tagesvolumen 1300.- CHF
Tages-Mindest-Tarif 2200.- CHF

Der Patient muss bereit sein, 900.- CHF TIK privat zu bezahlen.